G20ApUA: Innenbehörde missachtet rechsstaatliche Grundrechte
Posted: März 1st, 2018 | Author: g20apua | Filed under: Ergebnisse | No Comments »Der Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss G20 (G20ApUA) kritisiert das Verhalten der Hamburger Innenbehörde. Diese hat dem vor Gericht stehenden Konstantin P. während seines laufenden Verfahrens eine Ausweisungsverfügung zugestellt – ohne das Urteil des Amtsgerichts abzuwarten. Die Behörde fordert Konstantin P. auf, Deutschland umgehend zu verlassen. Zudem soll es ihm für fünf Jahre verboten sein, nach Deutschland und erweitert auch in den Schengenraum einzureisen. Dieses Verhalten steht im Gegensatz zu den Prinzipien des Rechtsstaats. Der Prozess wird morgen, am 2. März um 9 Uhr fortgesetzt.
Gemäß der Innenbehörde hat Konstantin P. „sich zwecks Durchsetzung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, das Ausweisungsinteresse wiegt somit besonders schwer. Das gilt auch unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung seines Handelns. Die von ihm begangenen Taten und deren Begleitumstände im Zusammenhang mit den G20-Krawallen sind i.Ü. nach der hier vorliegenden Anklageschrift zweifelsfrei nachgewiesen.“ Ob P. freigesprochen oder für schuldig befunden wird, ist für die Behörde nicht relevant, schließlich lasse alleine sein Verhalten „auf eine gewaltorientierte politische Gesinnung schließen, bzw. auf eine Gesinnung, die auch die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele einschließt und die Ausübung von Gewalt befürwortet. Dies birgt auch für zukünftige politische Begebenheiten und Veranstaltungen ein fortdauerndes Gefahrenpotenzial, das jedenfalls nicht nach dem G20-Gipfel einfach entfallen sein wird, sondern auch im Hinblick auf zukünftige andere vergleichbare politische Ereignisse, Veranstaltungen oder sonstige Anlässe, die von einer politisch motivierten gewaltbereiten Szene aufgegriffen und politisiert werden, weiterhin gegenwärtig sein dürfte, und zwar für einen noch deutlich langfristigen Zeitraum.“ Die Behörde bewertet eine von ihr erkannte „Gesinnung“ höher als das abzuwartende Urteil eines Gerichts – in einem Verfahren, in dem sich bislang bereits der Großteil der erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt hat.
Das verwundert nicht. Denn der Behörde für Inneres und Sport geht es um mehr als um den konkreten Fall. „Es geht insoweit bei der Bekämpfung von derartig politisch motivierter Gewalt nicht nur um einen bedeutsamen materiellen bzw. körperlichen Schaden von möglichen Gewaltopfern, sondern nicht zuletzt auch um die Vermeidung eines erheblichen politischen Schadens und um den Schutz gewichtiger politischer Belange der Bundesrepublik.“ Und: „Darüber hinaus ist die Ausweisung auch aus generalpräventiven Gründen erforderlich. Es darf nämlich bei anderen Ausländern nicht der Eindruck entstehen, dass trotz derartiger Rechtsverstöße ausländerrechtliche Maßnahmen nicht ergriffen werden.“
Die Hamburger Innenbehörde macht damit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Politik. Sie verurteilt und bestraft jenseits der Strafgerichte vor, damit verlässt sie den Boden des Rechtsstaats. Rechtsanwalt Alexander Kienzle: „Die Ausländerbehörde ist offenbar nicht an rechtsstaatlicher Aufklärung interessiert. Stattdessen sollen an der strafgerichtlichen Aufarbeitung vorbei sanktionierende Maßnahmen mit den Mitteln des Ausländerrechts durchgesetzt werden. Dies ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.“