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G20ApUA: Polizeibeamte sprechen Gerichtsaussagen untereinander ab

Posted: Dezember 19th, 2017 | Author: | Filed under: Ergebnisse | No Comments »

Der Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss G20 bringt der Öffentlichkeit Folgendes zur Kenntnis: Beim G20-Gipfel in Hamburg eingesetzte Polizeibeamt*innen werden von ihren Dienststellen dabei unterstützt, ihre Aussagen vor Gericht untereinander abzugleichen. In zumindest einer Dienststelle einer Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit (BFE-Einheit) existieren Aktenordner, in denen die Vernehmungsprotokolle von vor Gericht geladenen Beamten gesammelt und anderen vorgeladenen Beamten zugänglich gemacht werden. Das bedeutet: Ein Beamter, der zu einer Aussage vor Gericht geladen wird, weiß um die vorhergehenden Aussagen seiner Kollegen – eine unabhängige, der Wahrheitsfindung dienende Befragung ist also nicht möglich und wird aktiv verhindert. In einem Fall hat ein Beamter sogar privat einen Ordner mit Aussagen angelegt. Das LKA Hamburg hat den Beamten sogar deren Vernehmungsprotokolle ausgehändigt.

All dies ist im höchsten Maße rechtswidrig. „Diese Praxis kollidiert fundamental mit dem Ziel des Strafverfahrens, mittels zulässiger und tauglicher Beweismittel den wahren Sachverhalt zu ermitteln. Es findet der Versuch einer verdeckten Beeinflussung der gerichtlichen Wahrheitsfindung durch die Polizei zu Lasten der Beschuldigten statt“, sagt Rechtsanwalt Alexander Kienzle. Paragraph 58 der Strafprozessordnung gebietet, dass „Zeugen einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen“ sind. Bei der BFE-Einheit handelt es sich um die Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit 38 der Hessischen Bereitschaftspolizei in Mühlheim am Main. Die Angaben wurden als Beweis öffentlich in dem Verfahren gegen Konstantin P. am Amtsgericht Hamburg.

 


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